AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 – Vertragspartner, Einbeziehung der AGB

(1) Vertragspartner des Auftraggebers (Kunden) ist die Sendesignal GmbH & Co. KG, Planckstraße 13, 22765 Hamburg, Telefon (040) 39805790, Fax (040) 39805965, E-Mail signal@sendesignal.de (im folgenden: „Sendesignal“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen Sende¬signal und seinen Kunden. Allgemeine Geschäfts-bedin¬gungen von Kunden finden keine Anwendung. Sen¬designal widerspricht de¬ren Einbeziehung ausdrück¬lich, so¬weit die Einbeziehung nicht indi-viduell in Textform vereinbart wird.

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Fristen

(1) Informationen auf einer Webseite von Sendesignal, in E-Mails, in Flyern, Bro¬schüren oder sonstigen Wer¬bemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfän¬ger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderun¬gen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die bewor¬benen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der Selbstbe¬lieferung des Anbieters durch Dritte.
(2) An individuelle Angebote, die Sendesignal an einen bestimmten Kunden richtet, hält sich Sendesignal 30 Tage ab Erstellungsdatum des Ange¬bots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.
(3) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen durch Sendesignal zugesichert werden.

§ 3 – Reseller-Ausschluss

Sendesignal stellt seine Leistungen ausschlie߬lich dem Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten über¬lassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit Sendesignal vereinbart wur¬de.

§ 4 – Bedingungen für die Software-Entwicklung

(1) Wenn Sendesignal mit der Entwicklung einer Software beauftragt werden soll, obliegt es dem Kunden, seine Erwartungen an Funktionalität, Inhalt und Design vor Vertragsschluss so umfassend und detailliert wie möglich darzulegen (Lastenheft). Es obliegt dem Kunden insbesondere, vor Ver-tragsschluss mitzuteilen, auf welchen Systemkonfigurationen (Hardware, Betriebssysteme, Web-Browser, sonstige Softwareumgebung) die zu entwickelnde Software eingesetzt werden soll.
(2) Software im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint die Gesamtheit des Arbeitsergebnisses aus Programmcode, Grafiken, Texten und sonstigen audio-visuellen Inhalten, Datenbankstrukturen und -inhalten, unabhängig von der Anzahl der Dateien, auf die diese Bestandteile aufgeteilt sind.
(3) Für die Softwareerstellung legt Sendesignal den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Ange¬bots von Sendesignal zugrunde; besteht kein gesondertes Angebot, gilt der Zeitpunkt des Vertrags¬schlusses.
(4) Änderungen des Standes der Technik, die nach Vertragsschluss eintreten und für die sichere und zuverlässige Funktion der zu erstellenden Soft-ware unabdingbar sind, berechtigen den Kunden insoweit zur Anpassung des erteilten Auftrags; dies gilt insbesondere für Anpassungen in Reaktion auf neu veröffentlichte Sicherheitslücken, Betriebssystem- oder Browserversionen. Soweit die Erfüllung des angepassten Vertrags zu einem er-höhtem Aufwand bei Sendesignal führt, steht Sendesignal ein dem entsprechend erhöhter Entgeltanspruch zu.
(5) Sendesignal stellt Software in kompilierter oder verschlüsselter Form zur Verfügung, soweit ein offener Quellcode für den vorgesehenen Einsatz-zweck nicht aus technischen Gründen unabdingbar ist. Soweit Quellcode zur Verfügung gestellt wird, enthält dieser keine Kommentierungen.
(6) Soweit Sendesignal für den Kunden Webseiten oder Programme zur Veröffentlichung im Internet erstellen soll, übernimmt Sendesignal hierfür keine rechtliche Prüfung. Insbesondere obliegt es dem Kunden, rechtliche relevante Bestandteile wie Impressum, AGB und Datenschutzhinweise selbst beizustellen.

§ 5 – Funktionsfähigkeit von Software

(1) Die Parteien sind sich bewusst, dass Sendesignal nicht gewährleisten kann, dass die Software unter allen erdenklichen Systemkonfigurationen, insbesondere mit unterschied¬¬lichen Web-Browsern bei einer Vielzahl unterschiedlicher stationärer und mobiler Endgeräte und deren Einstellungen, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler auch behebbar sind. Sendesignal erstellt die Software so, dass sie unter den in § 2 Absatz 1 vorausgesetzten Bedingungen und unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge bestimmungsgemäß verwendbar ist, kann aber ihre Funk-tion nicht für abweichende, insbesondere nicht für zukünftige technische Standards gewährleisten.
(2) Soweit der Kunde die Einbeziehung einer Funktionalität beauftragt, die ein Dritter zur Verfügung stellt (z.B. Einbettung von Social-Media-Inhalten, Zugriff auf Datenbankquellen Dritter), beschränkt sich die Leistung von Sendesignal darauf, diese Dienste entsprechend den Vorgaben des Dritten in die Software einzubinden, soweit dies technisch möglich ist. Sendesignal obliegt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Einbindung solcher Funktionalitäten; dies ist allein Sache des Kunden. Sendesignal übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Dienste Dritter zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software noch oder schon zur Verfügung stehen oder funktionsfähig sind und/oder zukünftig verwendbar bleiben, da dies vom Verhalten des Dritten abhängt. Der Dritte ist daher auch nicht Erfüllungsgehilfe von Sendesignal.

§ 6 – Webhosting

(1) Sendesignal erbringt Leistungen zur Speiche¬rung und Zugänglichma¬chung von Inhalten über das Internet (Webhosting). Hierzu stellt Sendesignal dem Kun¬den Ressourcen auf ei¬nem Webserver zur Verfügung. Sendesignal kann dabei auf Dritte als Vorlieferanten zurückgreifen, insbesondere auf Rechenzentrums-Betreiber. Der Serverstandort ist in Deutsch¬land.
(2) Die Leistungen von Sendesignal bei der Übermitt¬lung von Daten im Rahmen des Webhostings beschränken sich auf die Kom¬munikation zwischen dem Webserver und dem nächstgelegenen Verbindungs¬punkt mit dem Inter¬net. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Zuverläs-sigkeit der außerhalb seines eige¬nen Netzes liegenden Datenwege des Internets. Eine erfolgreiche Wei¬terleitung von Daten vom Verbindungs¬punkt zu Dritten ist daher nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter stellt das Webhosting mit einer zeitli¬chen Verfüg¬barkeit von durchschnittlich 99,5% im Kalendermonat zur Verfügung.
(4) Ein Hostingvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

§ 7 – Domain-Re¬gistrierungen

(1) Beauftragt der Kunde Sendesignal, für ihn ei¬ne Internet-Adresse (Domain) zu regis¬trieren, so führt Sendesignal die Registrierung nicht im eige¬nen Na¬men durch, sondern nur als Ver¬treter des Kun¬den.
(2) Die Leistung von Sendesignal besteht darin, die Zu¬teilung der gewünschten Domain bei der zu¬ständigen Registrierungsstelle (z.B. Denic e.G.) zu beantragen und dem Kunden bei erfolgreic¬hem Antrag die ggf. erforderlichen technischen Daten zur Verwendung der Do¬main mitzu¬teilen. Der Er¬folg der Registrierung ist unter ande¬rem davon abhäng¬ig, dass die Domain nicht bereits durch einen Dritten registriert ist; hierauf hat Sendesignal keinen Einfluss.
(3) Wurde die Domain dem Kunden zugeteilt, sorgt Sendesignal dafür, dass die Domain bei der Registrierungsstelle während der zwischen Kun¬den und Sendesignal geltenden Vertragslaufzeit für den Kunden registriert bleibt. Sendesignal über¬nimmt die von der Registrierungsstelle erhobenen Entgel-te auf eigene Rechnung; gegenüber dem Kunden gelten ausschließlich die Entgelte von Sendesignal. Das Entgelt für registrierte Domains wird ein-mal jährlich im Voraus für das laufende Vertragsjahr gestellt. Konnte die Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, fallen für den Kunden keine Ent¬gelte an.
(4) Für Domainregistrierungen gilt eine anfängli¬che Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Registrierung durch die Registrierungsstel-le; Sendesignal wird den Kunden unverzüglich über die erfolgreiche Registrierung und den Laufzeitbe¬ginn unterrichten. Die Laufzeit verlän¬gert sich um jeweils 12 Mo¬nate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeiten¬de kündigt.
(5) Die Kündigung einer Domain muss für ih¬re Wirksamkeit die¬jenigen Dokumente enthalten, die die zuständige Registrierungsstelle erfordert; dies ist in der Re¬gel ein schriftlicher Close-Antrag, der von einer vertretungsbe¬rechtigten Person (Domaininhaber oder administrativer An¬sprechpartner [Admin-C]) un¬terzeichnet ist. Feh¬len erforderliche Dokumen¬te, so gilt die Kündi¬gung als nicht erklärt.
(6) Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass mit seiner Domain keine mar¬ken-, na¬mens-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtli¬chen Konflikte verbunden sind. Sendesignal schul¬det diesbe¬züglich keinerlei Prüfung.
(7) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Domain-Registrierungsstelle.

§ 8 – Entwicklung von Designs

(1) Ist Sendesignal mit der Entwicklung eines Designs beauftragt, entwickelt Sendesignal auf Basis der Vorgaben des Kunden eine Anzahl unterschied-licher Entwürfe; sofern nicht anders vereinbart, werden zwei Entwürfe entwickelt. Die Vorstellung der Entwürfe findet am Sitz von Sendesignal statt.
(2) Der Kunde kann einen der Entwürfe auswählen, um ihn in einer Korrekturrunde weiterentwickeln zu lassen. In der Korrekturrunde berücksichtigt Sendesignal alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Zeitpunkt gesammelt mitteilt. Die Korrekturrunde endet mit der Vorstellung des wei-terentwickelten Designs durch Sendesignal. Nach der ersten kann sich für denselben Entwurf eine weitere Korrekturrunde in gleicher Verfahrens-weise anschließen, wenn der Kunde dies wünscht.
(3) Mit Vorstellung der vereinbarten Anzahl Entwürfe und mit Abschluss der zweiten Korrekturrunde für einen der Entwürfe ist die vertragliche Leistung für von Sendesignal abgeschlossen. Darüber hinaus¬gehende Entwürfe und Korrekturrunden sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(4) Gegenstand der Leistung von Sendesignal ist die kreative und künstlerische Entwicklungsleistung. Ein Erfolg im Sinne einer Zufriedenheitsgarantie ist nicht geschuldet.
(5) Vorgestellte Entwürfe darf der Kunde allein zur Prüfung und Entscheidung über die Eignung verwenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Sendesignal dürfen Entwürfe weder an Dritte weitergegeben werden, noch dürfen sie vom Kunden für andere als Prüfungszwecke behalten werden. Entwürfe, die Sendesignal dem Kunden zu Prüfungszwecken übermittelt, können technische Beschränkungen enthalten, z.B. hinsichtlich der Auflö-sung oder Druckbarkeit.
(6) Sendesignal leistet keine rechtliche Prüfung der Designwünsche des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Design-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, in diesen Fragen qualifizierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.

§ 9 – Lieferung von Designs, Nutzungsrechte

(1) Die Lieferung eines entworfenen Designs in einer Format, das sich zur vorgesehenen Weiter¬verwendung eignet, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten hieran stellt eine von der Entwurfsleistung eigenständig zu vereinbarende und zu vergütende Leistung dar.
(2) Sendesignal liefert allein die Endfassung des Designs, und zwar als digitale Daten in geschlossenem Format, soweit das Design nach seiner Natur hierfür geeignet ist; soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die Daten als druckfähiges PDF.

§ 10 – Sonstige Leistungen

(1) Sonstige Leistungen von Sendesignal können bestehen in der Beratung, Betreuung und Vertretung des Kunden, z.B. hinsichtlich Papier- und Materialrecherche für besondere Druckmaterialien, Hersteller- und Dienstleisterrecherche für besondere Herstellungs- oder Verarbeitungsverfah-ren, Einholung von Angeboten Dritter für den Kunden, Begleitung in der Druckvorstufe und beim Andruck, Probenahmen, Materiallieferungen und -abholungen sowie hinsichtlich der Abnahme von Arbeitsergebnissen Dritter.
(2) Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließt der Kunde Vertragsverhältnisse mit externen Dienstleistern – z.B. Druckereien, weiter-verarbeitenden Unternehmen – selbst; diese sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Sendesignal.
(3) Der Kunde kann Sendesignal mit der Koordination und Überwachung von Leistungen Dritter beauftragen. Druck- und sonstige Aufträge erteilt Sendesignal in diesem Fall in Vollmacht und auf Rech¬nung des Kunden. Eine solche Tätigkeit stellt eine eigenständige entgeltliche Leistung von Sendesignal dar.
(4) Druckleistungen und andere Weiterverarbeitungen werden nur auf Grund eines vom Kunden freigegebenen Korrekturabzugs in Auftrag gegeben. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass der Kor¬rek¬tur¬abzug in jeder Hinsicht seinen Wünschen entspricht. Der Kunde ist mit späteren Gewährleis-tungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, soweit der Druck oder die Weiterverarbeitung mit dem Korrekturabzug übereinstimmt.

§ 11 – Mitwirkung und Vorlagen des Kunden, Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde Entwürfe oder sonstige Unterlagen für einen Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis von Sendesignal und mindern auch nicht die Vergütungsansprüche.
(2) Für den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Sachen, die der Kunde als Vorlagen liefert, haftet Sendesignal nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigeit. Sendesignal kann jederzeit die Rücknahme von Sachen in angemessener Frist verlangen, sobald diese für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.
(3) Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese – für Drucksachen – als CMYK-Daten, Euroskala- oder HKS-Farbnummer oder – für Bild¬schirmfarben – als RGB- oder HSV-Daten angegeben werden.
(4) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern, zu liefern; Sendesignal schuldet keine Überprü-fung in dieser Hinsicht.
(5) Stellt der Kunde Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten bei, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungs-rechte. Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt Sendesignal von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Sende¬signal geltend machen könnten; der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer zweckmäßigen Sachverhaltsermittlung, vorgericht-lichen wie gerichtlichen Rechtsprüfung und -verteidigung.
(6) Soweit eine von Sendesignal gestaltete Software erfordert, ein sessionübergreifendes Cookie auf dem Endgerät eines Webseiten-Besuchers zu setzen, obliegt es dem Auftraggeber, den Besucher auf die Cookie-Verwendung hinzuweisen, wenn Sendesignal einen solchen Cookie-Hinweis aus technischen Gründen nicht selbst implementieren kann.
(7) Sendesignal kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb angemessener Frist ausräumt.

§ 12 – Entgelte, Rechnungsstellung

(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preisangaben von Sendesignal netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben. Ist der Kunde Verbrau¬cher, gelten Preisangaben brutto inklus¬ive Umsatz¬steuer.
(2) Sendesignal kann während der Erfüllung von Aufträgen Abschlagsrechnungen stellen, die dem jeweiligen Arbeitsfortschritt entsprechen. Folgeleis-tungen kann Sendesignal – unbeschadet sonstiger Ansprüche – vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen.
(3) Die Zahlungs¬frist für Rechnungen von Sendesignal beträgt zwei Wo¬chen ab Rechnungszugang. Sendesignal kann Rechnun¬gen auch in elek¬tro¬ni¬scher Form per E-Mail ver¬senden.
(4) Es obliegt dem Kunden, etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung ab deren Zugang binnen acht Wochen in Textform geltend zu ma¬chen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungs¬inhalt als rich¬tig, wobei dem Kunden der Nach¬weis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersen¬dung der Rechnung gesondert hingewiesen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrech¬nen; die Geltendmachung von Ansprüchen durch Widerklage bleibt unberührt. Zurückbehaltungsrechte können nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht wer-den.

§ 13 – Nutzungsrechte

1) Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, jede Nutzung eines Arbeitsergebnisses von Sendesignal zu unterlassen, soweit er das Arbeits-ergebnis nicht abgenommen und vergütet hat; dies gilt insbesondere auch, soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Werk im urheber-rechtlichen Sinne handelt und/oder auch kein verwandtes Schutzrecht Anwendung findet. Arbeitsergebnis in diesem Sinne ist auch jeder Entwurf und jedes Teil- oder Zwischenergebnis.
(2) Mit Abnahme räumt Sendesignal dem Kunden die zur bestimmungsgemäßen Verwertung des jeweils abgenommenen Arbeitsergebnisses erforder-lichen Rechte ein, vorbehaltlich Absatz 4. Jede weiter¬gehende Nutzung, einschlie߬lich der Umgestaltung und/oder Übersetzung, erfordert eine vorherige Ver¬ein¬barung, insbesondere über die Vergütung. Jede Weitereinräumung von Rechten durch den Kunden bedarf der gesonderten Verein-barung mit Sendesignal.
(3) Jede Rechteeinräumung bezieht sich auf die zuletzt abgenommene Fassung des jeweiligen Arbeitsergebnisses. Rechte an Konzepten, Entwürfen, Präsentationen, verworfenen oder überholten Fassungen werden dem Kunden unabhängig von einer etwaigen Abnahme nicht eingeräumt. Soweit Sendesignal dem Kunden vereinbarungsgemäß eine neue Fassung eines Arbeits¬ergebnisses zur Verfügung stellt und ihm die Rechte hieran ein-räumt, erlöschen die Rechte des Kunden an jeder früheren Fassung hiervon.
(4) Jede Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts.

§ 14 – Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung von Sendesignal für Vermögensschäden ist beschränkt auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, soweit ein Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch Sendesignal beruht, deren Ein¬hal¬tung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von Absatz 1 unberührt.

§ 15 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sendesignal kann diese Geschäftsbedingun¬gen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Inter¬esse vor¬liegt. Ein berechtigtes Interesse kann ins¬besondere dann bestehen, wenn während eines Dauerschuld¬ver¬hältnisses technische Nor¬men von Dritter Seite ge¬ändert oder weiterentwic¬kelt werden, die ei-ne Anpas¬sung der Leis¬tungen des Anbieters erfor¬dern. Die beab¬sich¬tigte Ände¬rung wird Sendesignal dem Kunden spä¬tes¬tens sechs Wochen vor dem Än¬derungs¬zeitpunkt mit¬teilen. Widerspricht der Kun¬de nicht inner¬halb ei¬nes Monats in Textform, gilt seine Zu¬stimmung als erteilt. Anderenfalls ist Sendesignal berech¬tigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von ei¬nem Monat in Textform gegen¬über dem Kunden zu kün¬digen. Auf das Wider-spruchsrecht und die Kündi¬gungs¬möglichkeit wird der Kunde in der An¬kündigung besonders hinge¬wiesen.

§ 16 – Schlussbestimmungen

(1) Als Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen sowie ausschließlichen Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-Altona, soweit es sich für beide Seiten um ein Han¬delsgeschäft handelt.
(2) Die Parteien unterstellen ihre Vereinbarungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der deutschen Kollisionsregeln für das internationale Privatrechts.
(3) Sollten sich einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren.

Stand: 26. 01. 2018